Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Bunten, im Landkreis geht es mit großen Ausschusssitzungen weiter. Diese Sitzungen finden am Montag, 11. Juli 2016 um 14.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes statt.
Inhalt Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses, Bauausschusses, Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur 1
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses und Kreisausschusses 4
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses 6
Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses 10
Natürlich möchte ich Euch im Vorfeld, wie Ihr es gewohnt seid, umfassend informieren.
Ich geh wie immer auf die einzelnen Tagesordnungspunkte ein.
1. Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses, Bauausschusses und Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur Hallenbad am Christoph-Jakob-Treu Gymnasium Lauf; Einbau einer Beckenüberwachung
Sachverhalt:
Im Schulschwimmbad Altdorf wurde aufgrund eines Beschlusses der Zweckverbandsversammlung im Rahmen der Neuerrichtung eine Beckenübewachungsanlage installiert. In Folge dessen hat man sich mit der Frage beschäftigt, im Hallenbad Lauf ebenfalls eine Beckenüberwachungsanlage nachzurüsten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 130.000 €.
Die Regierung von Mittelfranken hat eine Förderung abgelehnt, da sie keine schulische Bedarfsnotwendigkeit sieht.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde bereits ein Grundsatzbeschluss gefasst, dem Einbau zuzustimmen. Man wollte abwarten, ob positive Erfahrungen in Altdorf mit der Anlage gemacht wurde.
Da das Hallenbad Lauf neben dem Schulschwimmen auch von der Öffentlichkeit genutzt wird, wurde bei der Stadt Lauf wegen einer Mitfinanzierung angefragt. Bislang wurde grundsätzlich alle Investitions- und Betriebsausgaben zu 70 % vom Landkreis für das Schulschwimmen und zu 30 % von der Stadt Lauf für den Öffentlichkeitsbetrieb getragen.
Der Laufer Stadtrat hat den Beschluss gefasst sich nicht an einer Mitfinanzierung zu beteiligen! Eine Beteiligung an den Kosten (rund 37.500 €) wird u. a. deshalb abgelehnt, weil „eine Verpflichtung zum Einbau einer solchen Anlage nicht gegeben ist“.
Es steht nunmehr die Entscheidung an, ob eine Beckenüberwachungsanlage auch ohne Kostenbeteililgung der Stadt Lauf erfolgen soll und der Landkreis die Kosten hierfür alleine trägt.
Im Falle einer Realisierung sind im Haushalt 2017 entsprechende Mittel vorzusehen.
Tja, meine lieben Leserinnen und Leser, da bin ich mal auf die Diskussionen gespannt, vor allem wie denn die Laufer Damen und Herren Kreisräte sich verhalten werden.
2. Öffentliche Sitzung des Bauausschusses und Kreisausschusses
1: Vorstellung des Gutachterausschusses Nürnberger Land
Die Beschäftigten des Gutachterausschusses am Landratsamt werden in der Sitzung die Struktur, Aufgaben und Tätigkeiten des Gutachterausschusses sowie den damit verbundenen Nutzen für die Bürger/-innen vorstellen.
2: Energieversorgung der kreiseigenen Liegenschaften - Gaslieferung
Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband wurde auch das Thema Erdgaslieferungen angesprochen.
Hintergrund ist weiter ein Beschluss des Kreistags in der letzten Legislaturperiode, „die erforderliche Neuausschreibung solange zurückzustellen, bis hinreichende Klarheit dahingehend besteht, welche Liegenschaften des Landkreises weiterhin mit Gas beheizt werden sollen“.
Bei Betrachtung der Gesamtsituation kommt der Prüfungsverband zum Ergebnis, dass die Erdgaslieferungen grundsätzlich in einem offenen europaweiten Wettbewerb zu vergeben wären.
Hinsichtlich der Liegenschaften in Röthenbach a. d. Pegnitz ist allerdings Folgendes anzumerken:
Das Gymnasium ist Teil des „Schulzentrums Röthenbach“, zu dem auch noch die Mittelschule Röthenbach sowie die Stadtbücherei Röthenbach gehören. Eigentumsrechtlich liegt Miteigentum vor – jeder der Beteiligten in etwa 1/3. Die Heizzentrale für das gesamte Schulzentrum liegt in einem Gebäudeteil, der vom Gymnasium benutzt wird. Trotzdem wir des erforderlich sein, eine evtl. Ausschreibung auch mit den Miteigentümern abzustimmen.
Des Weiteren besteht in der Stadt Röthenbach Überlegungen, in diesem Stadtgebiet ein Nahwärmenetz zu errichten mit der Möglichkeit, auch das Schulzentrum sowie z. B. auch die Realschule einzubeziehen.
Letztendlich sind im Schulzentrum bereits umfangreiche Sanierungsarbeiten im Gange (Mittelschule) bzw. stehen bevor (Gymnasium).
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verwaltung sachgerecht, von einer Ausschreibung für die Liegenschaften in Röthenbach zumindest vorerst abzusehen.
Es wird keine Abstimmung darüber erfolgen. Der Bericht ist nur zur Kenntnisnahme.
3: Energieversorgung der kreiseigenen Liegenschaften – Hackschnitzellieferung
Für das Ämtergebäude und den Nahwärmeverbund Bitterbachhalle (Bitterbachhalle, Berufsschule, Förderzentrum, Realschule) bestehen Verträge über die Belieferung mit Hackschnitzeln, die im Herbst dieses Jahres enden. Eine „Verlängerungsklausel ist in den Verträgen nicht enthalten.
Nachdem die Verträge enden, ist ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
Im Hinblick auf das „neue“ Vergaberecht schlägt die Verwaltung vor, die erforderliche Neuvergabe unter Einschaltung eines fachkundigen Dritten durchzuführen.
3. Öffentliche Sitzung des Bauausschusses
1. Ausbau der Kreisstraße LAU 5 – Ortsdurchfahrt Engelthal
Die Kreisstraße verbindet über Engelthal und Offenhausen die Städte Hersbruck und Altdorf. Aufgrund verschiedener Maßnahmen im Zuge der Dorferneuerung, die an die Kreisstraße anschließen, beantragte die Gemeinde Engelthal im November 2013 den Ausbau der Ortsdurchfahrt.
Der Aufbau der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt besteht derzeit lediglich aus einer bituminösen Deck- bzw. Tragschicht von 5 – 7 cm und ist für die aktuelle Verkehrsbelastung von über 3.000 Kfz bei einem Schwerverkehrsanteil von 5 % nicht ausreichend und erfordert einen erhöhten Unterhaltsauswand.
Ferner kann durch den Ausbau eine Verbesserung der Linienführung und der Entwässerung erreicht werden.
Die Planung umfasst eine Ausbaustrecke von rund 500 m Vollausbau der Kreisstraße mit einer Regelbreite von 6,00 m und entsprechenden Aufweitungen in dem Kurvenbereich.
Die in weiteren Bereichen beidseitigen Gehwege werden an die neue Straßenführung angepasst, wobei durch die bestehende Bebauung des Ortsbereiches viele Zwangspunkte eine angestrebte Regelbreite von 1,50 m nicht immer zulassen.
Der Beschlussvorschlag lautet:
a.) Der Bauausschuss des Landkreises nimmt Kenntnis von der Entwurfsplanung über den Ausbau der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Engelthal.
b.) Der Bauausschuss des Landkreises beschließt den Ausbau der Ortsdurchfahrt Engelthal im Jahr 2017.
c.) Der Bauausschuss des Landkreises stimmt dem Vereinbarungsentwurf zum gemeinsamen Ausbau (Landkreis und Gemeinde Engelthal) in der Ortsdurchfahrt Engelthal zu.
Ich denke, dass der Ausbau gerade für die Engelthaler Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig ist. Ich sehe diese Maßnahme für erforderlich!
2. Bekanntgabe über Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, der Stadt Altdorf und dem Landkreis Nürnberger Land
Im Zuge des Neubaus eines Geh- und Radweges entlang der St. 2240 von Schleifmühle bis zur Landkreisgrenze durch die Stadt Altdorf ist auch der Kreuzungsbereich der Kreisstraße LAU 29 Rasch-Schleifmühle betroffen. Im Einmündungsbereich der LAU 29 in die St. 2240 sind wegen Umbauarbeiten an der Staatstraße Anpassungen an der Kreisstraße vorgesehen. Die Vereinbarung der nach BayStrWG beteiligten Straßenbaulastträger wird hiermit bekannt gegeben.
Der TOP dient zur Kenntnisnahme!
Und nun zu einem Thema, wo sich bereits die Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks damit beschäftigt hat.
3. Kreisstraße LAU 10, Bahnübergang Hedersdorf – Ausbau des Bahnübergangs mit Schrankenanlage und Neubau eines weiterführenden Gehweges entlang der LAU 10
Die Bahn beabsichtigt den Bahnübergang mit technischen Sicherungen (Schrankenanlage) auszustatten.
Die hierzu erforderliche Kreuzungsvereinbarung zwischen den Kreuzungsbeteiligten (Landkreis, DB) war bereits Gegenstand der Bauausschusssitzung vom 11.11.2013. Die dort vom Landkreis geforderte Signalisierung für Fußgänger wurde seitens der DB in die nun zur Umsetzung vorgesehene Planung aufgenommen.
Der nun vorliegenden Kreuzungsvereinbarung kann deshalb seitens des Landkreises zugestimmt werden.
Weiterführung des Fußweges: Da der bisherige Fußweg der Gemeinde Schnaittach an der Bahnanlage endet, war die Voraussetzung für die Fußgängersignalisierung eine Weiterführung entlang der LAU 10 bis zur Staatstraße St 2241 um dort an den bereits bestehenden Geh- und Radweg anzuschließen.
Da die Zuständigkeit für den Fußgängerverkehr bei der Gemeinde liegt, war vorgesehen, dass der Markt Schnaittach diese Weiterführung baut. Entsprechende Planungsaufträge wurden bereits vom Markt Schnaittach erteilt.
Im Zuge der Beantragung von Fördermitteln nach BayGVFG für das sog. Landkreisdrittel war vorgesehen diese gemeindliche Maßnahme mit in den Förderantrag aufzunehmen.
Nach Mitteilung der Regierung von Mittelfranken kann jedoch der Markt Schnaittach im vorliegenden Fall nur Zuwendungen nach Art. 13 c FAG beantragen, wofür jedoch eine Bagatellgrenze von 50.000 € gilt und eine finanzielle Härte für den Markt Schnaittach darstellen müsste.
Seitens der Regierung von Mittelfranken wurde deshalb vorgeschlagen, dass der Landkreis die Weiterführung des Gehweges im Zuge der Eisenbahn – Kreuzungsmaßnahme durchführt.
Die Kosten hier könnten im BayGVFG-Antrag des Landkreises berücksichtigt und gefördert werden.
Der Markt Schnaittach wiederum könnte sich förderunschädlich – freiwillig an den Kosten des Gehweges beteiligen.
Diese Beteiligung wäre im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Landkreis und Markt Schnaittach zu regeln.
Seitens des Marktes Schnaittach wurde der Landkreis gebeten, so zu verfahren.
Folgender Beschlussvorschlag liegt den Damen und Herren Kreisräte vor:
Der Bauausschuss beschließt die Fortführung des Gehweges am Bahnübergang Hedersdorf der Kreisstraße LAU 10 bis zur St. 2241 mit Anschluss an den bestehenden Geh- und Radweg.
Der Gehweg ist dem Förderantrag für das Landkreisdrittel des Bahnübergangs Hedersdorf (LAU 10) hinzuzufügen.
Mit dem Markt Schnaittach ist eine Vereinbarung zur Beteiligung an den Kosten und der Übernahme der künftigen Bau- und Unterhaltslast des Gehweges abzuschließen.
4. Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses
1. Öffentlicher Personennahverkehr; (Teil-) Fortschreibung 2016 des Nahverkehrsplans im Landkreis Nürnberger Land
Der Veldener Ortsteil Münzinghof wird an Samstagen mit einer Hin- und einer Rückfahrt an den ÖPNV angebunden.
Das ist gut – Hier wird wieder Inklusion gelebt :)
2. Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus in Röthenbach
Hier gleich der Beschlussvorschlag:
Der Kreissausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss:
Der Kreistag bekennt sich zum Mehrgenerationenhaus Landkreis Nürnberger Land, da es hinsichtlich der sozialräumlichen und demografischen Entwicklung im Landkreis fester Bestandteil der kommunalen Planungen des Landkreises Nürnberger Land ist. Der Landkreis wird das Mehrgenerationenhaus auch zukünftig in die sozialräumliche Planung sowie in die Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes einbeziehen.
Gut so!
3. Einheitlich – Abgestimmt – Lösungsorientiert: Der Kontinuierliche Verbesserungsprozess im Landratsamt Nürnberger Land
Die Damen und Herren Kreisräte werden die Ergebnisse der Befragungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Bürgerinnen und Bürger und erarbeiteten Maßnahmen sowie die Grundlagen und Entwicklungen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses vorgestellt und erläutert.
4. Erlass der vierten Änderungssatzung der Satzung über die / den Behindertenbeauftrage/-n des Landkreises Nürnberger Land
5. Erlass der dritten Änderungssatzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte/innen und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger
6. Entschädigung der ehrenamtlichen Gutachter des Gutachterausschusses für den Landkreis Nürnberger Land
7. Ergebnis der Jahresrechnung
So meine lieben Leserinnen und Leser, das waren wieder die Informationen die mir vorliegen.
Natürlich bekommt ihr wieder alle wichtigen Ergebnisse von den Sitzungen von mir.
Bis dahin wünsche ich Euch eine schöne Zeit.